1. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Codingharz, Wissmannstraße 1
    37431 Bad Lauterberg im Harz, vertreten durch den Inhaber Jan-Pascal Töpfer– nachstehend Dienstleister – und den jeweiligen Vertragspartnern – nachstehend Kunden – genannt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Codingharz und dem Kunden geschlossen werden.
  3. Wenn in diesen AGB von Websites die Rede ist, sind immer auch Online-Shops gemeint.
  4. Codingharz bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website Entwicklung (einschließlich technischer Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Codingharz und dem Kunden.
  5. Codingharz ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Codingharz bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Codingharz ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
  7. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Codingharz – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern der Kunde Codingharz Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Codingharz von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Codingharz ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Codingharz wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Datenschutzbestimmungen, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
  3. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Websites (z.B. Grafiken, Texte, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Codingharz rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Codingharz nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Website mit einem Platzhalter versehen.
  4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
  5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Codingharz gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
  6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Codingharz dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatz-aufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden

  1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Website-Erstellung auf Grundlage agiler Methoden. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Codingharz und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z.B. Neugestaltung der Website oder Installation neuer Plugins) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Websites für die vier gängigsten Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert. Die Optimierung für Mobilgeräte wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich auf den Browsern Safari und Google Chrome für iOS und Google Chrome mittels Android-Emulator für Android getestet.
  4. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Codingharz und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Codingharz zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Website bezüglich Inhalte, Struktur, Design und Funktionen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Codingharz dar. Codingharz wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervor-gehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Codingharz und dem Kunden zustande. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine teilweise oder modifizierte Annahme des Angebots nicht möglich ist. Dies stellt ein neues Angebot des Kunden an Codingharz dar und muss von Codingharz ausdrücklich angenommen werden, um einen Vertrag zu begründen.
  5. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Codingharz nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Codingharz wird dem Kunden Einblick in die Entwicklungs-Website geben. Über Zeitpunkt und Umfang des Einsichtsrechts entscheidet Codingharz nach freiem Ermessen. Der Kunde kann Wünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Codingharz nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. technische Pflege) verpflichtet. Darüber-hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  7. Nach Auftragserteilung durch den Kunden erhält dieser von Codingharz in der Regel einen „Gestaltungsvorschlag“, dessen Format und Inhalte von Codingharz nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage des „Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kann Codingharz bis zu zwei Korrekturschleifen vorlegen. Kommt auch nach dem dritten „Gestaltungsvorschlag“ keine Einigung zustande, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren bzw. angemessen zu vergüten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe des „Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Codingharz herauszugeben.
  8. Sobald die Website fertiggestellt wurde, wird Codingharz den Kunden zur Abnahme der Website auffordern.
  9. Voraussetzung für die Tätigkeit von Codingharz ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Codingharz vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Codingharz dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  10. Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von Codingharz – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
  11. Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  12. Werden keine zusätzlichen Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website verantwortlich. Codingharz haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

4. Besondere Bestimmungen für die technische Pflege von Websites

  1. Nach Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile hiervon kann Codingharz dem Kunden Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Codingharz kann auch die Pflege von Dritt-Websites anbieten. Jedoch ist weder Codingharz zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Codingharz in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
  2. Inhalt der Pflegeverträge wird individuell per Angebot mit dem Kunden vereinbart.
  3. Voraussetzung für die Pflege ist, dass die zu pflegenden Inhalte mit den Systemen von Codingharz und auch untereinander kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu pflegenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden, insbesondere durch das eigen-mächtige Installieren weiterer Plug-ins und anderer technischer Erweiterungen beeinträchtigt werden. Die Inkompatibilität kann auch durch reguläre Updates entstehen, wenn die neueren Versionen einzelner Elemente im Gegensatz zu ihren früheren Versionen nicht mehr miteinander kompatibel sind; hierauf hat Codingharz keinen Einfluss. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Codingharz gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen, welche in diesem Fall gesondert vergütet wird.
  4. Codingharz haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Codingharz liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  5. Sind aufgrund von Inkompatibilitäten künftige Updates der Webseite durch Codingharz nicht mehr möglich, können beide Parteien den Pflege-vertrag außerordentlich zum Ende des laufenden Quartals kündigen.
  6. Die Pflege umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Website. Codingharz schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Preise und Vergütung

  1. Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene halbe Stunde abgerechnet und am Ende des Monats, in dem sie angefallen sind, in Rechnung gestellt.
  2. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Website-Erstellung) ist Codingharz berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt. Bei Werkverträgen wird der Gesamtbetrag spätestens nach Ablauf von drei (3) Monaten ab Auftragserteilung fällig.
  3. Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Codingharz Verzugszinsen i. H. v. neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erheben.
  5. Codingharz ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von Codingharz für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

6. Abnahme

Soweit eine Werkleistung mit Hilfe agiler Methoden vereinbart wurde, kann Codingharz verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Codingharz den Kunden hierzu auffordert.

Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Codingharz dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird.

Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

7. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Codingharz. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Codingharz resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

8. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Pflegeverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

  1. Codingharz räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
  2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Codingharz ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Codingharz dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  3. Ferner ist Codingharz berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer oder im Impressum der von Codingharz erstellten Website zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

10. Vertraulichkeit

Codingharz wird alle Codingharz zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.

Codingharz verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

11. Haftung / Freistellung

  1. Die Haftung von Codingharz für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Codingharz jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Codingharz für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Der Kunde stellt Codingharz von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Codingharz aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

12. Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen Codingharz und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Codingharz als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichts-stände bleiben hiervon unberührt.
  3. Codingharz ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Codingharz berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
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